Brauche ich für ein Feuerwerk außerhalb von Silvester eine Genehmigung?
Wenn Sie als volljährige Privatperson F2-Feuerwerk zwischen dem 2. Januar und 30. Dezember selbst abbrennen möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Ausnahmebewilligung der zuständigen Behörde.
Muss ein professioneller Pyrotechniker ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung beantragen?
Für entsprechend berechtigte Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber gilt für das professionelle Abbrennen grundsätzlich das Anzeigeverfahren nach § 23 Abs. 3 der 1. SprengV. Das ist von der Ausnahmebewilligung für Privatpersonen zu unterscheiden.
Wie lange vorher muss ein professionelles Feuerwerk angezeigt werden?
Grundsätzlich zwei Wochen. In unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, grundsätzlich vier Wochen.
Kann eine Behörde ein Feuerwerk ablehnen oder einschränken?
Ja. Bei einer privaten Ausnahme entscheidet die Behörde über die Zulassung. Außerdem können gesetzliche Verbote, örtliche Anordnungen, Sicherheitsanforderungen und Auflagen relevant sein.
Wo stelle ich den Antrag?
Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach Landes- und Kommunalrecht und dem Ort des geplanten Feuerwerks. Deshalb sollte die zuständige Behörde am Veranstaltungs- bzw. Abbrennort frühzeitig ermittelt werden.
Übernimmt PYROFIGHTER die behördliche Abwicklung?
Ja. Bei Beauftragung eines professionellen Feuerwerks durch PYROFIGHTER Feuerwerke kümmern wir uns um die erforderlichen behördlichen Angelegenheiten für die von uns durchgeführte Show. Dazu gehören insbesondere die notwendige Anzeige des Feuerwerks und erforderliche Abstimmungen mit den zuständigen Stellen. Für ein privat selbst abgebranntes Feuerwerk ist eine erforderliche Ausnahmebewilligung dagegen Sache des Antragstellers.